Leistungsportfolio
- Erstellung von Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten
- Wertindikationen
- Plausibilisierung von externen Gutachten
- Durchführung von Ortsbesichtigungen
Bewertungsanlässe
- bei geplantem Kauf oder Verkauf
- zur Feststellung des niedrigeren gemeinen Wertes gem. § 198 BewG für steuerliche Zwecke (z. B. Festsetzung Grunderwerb-/ Schenkungs-/ Erbschaftssteuer)
- bei Schenkungen und anderen Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen von Erbschaften oder Ehescheidungen
- zur Feststellung des Vermögenswertes
- im Rahmen von Finanzierungen und der Beleihung.
- u. v. m.
Auftraggeber
Mögliche Auftraggeber von Immobiliengutachten können sein:
- Privatpersonen
- Gerichte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenz- und Vermögensverwalter
- Betreuer
- Unternehmen aller Art
- Behörden
- Kreditinstitute, Versicherungen und Bausparkassen
- Stiftungen und Vereine
Immobilienarten
- Wohnimmobilien (u. a. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen)
- Büro- und Geschäftsimmobilien
- Lager- und Logistikimmobilien
- Einzelhandelsimmobilien
- Gastronomie- und Beherbergungsimmobilien
- produzierendes Gewerbe
- unbebaute Grundstücke
- grundstücksgleiche Rechte, z. B. Erbbaurechte
- Rechte und Belastungen am Grundstück (z. B. Wegerechte, Nießbrauch)
Gutachtenablauf
Erstkontakt
- unverbindliche und kostenlose Erstberatung
- Abstimmung u. a. über Bewertungsanlass, Leistungsspektrum, Zeitrahmen, Ablauf, Honorar, benötigte Unterlagen
- Klärung Ihrer Fragen, gerne auch im persönlichen Gespräch
Vorbereitung
- Abschluss eines schriftlichen Sachverständigenvertrags und Vollmacht zur Akteneinsicht
- Prüfung bereits vorliegender Unterlagen
- Einholung fehlender Unterlagen und Auskünfte durch den Sachverständigen
- Vereinbarung Ortstermin
Ortsbesichtigung
- Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie mit Fotodokumentation
Gutachtenerstellung
- umfangreiche schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens mit Berechnungen sowie detaillierter Beschreibung der Grundstücks- und Gebäudemerkmale
- vertiefende Marktrecherchen, Plausibilisierungen und Einholung von weiteren Auskünften
- Versendung und Übergabe des fertiggestellten Gutachtens
#1
Erstkontakt
- unverbindliche und kostenlose Erstberatung
- Abstimmung u. a. über Bewertungsanlass, Leistungsspektrum, Zeitrahmen, Ablauf, Honorar, benötigte Unterlagen
- Klärung Ihrer Fragen, gerne auch im persönlichen Gespräch
#2
Vorbereitung
- Abschluss eines schriftlichen Sachverständigenvertrags und Vollmacht zur Akteneinsicht
- Prüfung bereits vorliegender Unterlagen
- Einholung fehlender Unterlagen und Auskünfte durch den Sachverständigen
- Vereinbarung Ortstermin
#3
Ortsbesichtigung
- Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie mit Fotodokumentation
#4
Gutachtenerstellung
- umfangreiche schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens mit Berechnungen sowie detaillierter Beschreibung der Grundstücks- und Gebäudemerkmale
- vertiefende Marktrecherchen, Plausibilisierungen und Einholung von weiteren Auskünften
- Versendung und Übergabe des fertiggestellten Gutachtens
Unterlagen
Folgende objektbezogene Unterlagen sind üblicherweise bei der Erstellung eines Gutachtens erforderlich:
- aktueller Grundbuchauszug
- aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (amtliche Flurkarte)
- Angaben über das Baujahr
- Angaben über An- und Umbauten sowie getätigte Modernisierungen/ Instandsetzungen
- Wohnflächen-/ Nutzflächenberechnung
- Berechnung des umbauten Raumes/ der Bruttogrundfläche
- Grundrisszeichnungen, Schnitte und Ansichten der Gebäude
- Baubeschreibung
- Baugenehmigungen
- Kaufvertrag
- Bewilligungsurkunden für Eintragung in Abt. II des Grundbuchs
- sonstige Unterlagen/ Informationen, je nach Objektart
Zusätzlich bei Immobilien, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt sind:
- Kopie der Teilungserklärung
- WEG-Versammlungsprotokolle der letzten 2-3 Jahre
- Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre
- Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
Zusätzlich bei vermieteten Immobilien
- Kopie der Miet- oder Pachtverträge
- aktuelle Mietaufstellung
Honorar
Die Kosten eines Gutachtens hängen von der konkreten Aufgabenstellung und dem sich daraus ergebenden Umfang und Aufwand ab.
Zur ersten Orientierung bezüglich des anfallenden Honorars soll die Honorarempfehlung des LVS Bayern e.V. (Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.) dienen, die unter folgendem Link abrufbar ist:
Diese richtet sich nach dem festgestellten Wert des Grundstücks oder Rechtes.
Um Ihnen eine detaillierte Honorarinformation für Ihre individuelle Immobilie zu geben, bitte ich um persönliche Kontaktaufnahme, da aufgrund der Verschiedenartigkeit von Immobilien Sachverhalte auftreten können, die den erforderlichen Aufwand und damit das Honorar beeinflussen. Dies können z. B. Wertermittlungen in Zusammenhang mit Rechten und Belastungen (z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Altlasten), für mehrere Stichtage, für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück sowie für sogenannte Spezialimmobilien sein.
Sollte es zum Auftrag auf Grundlage eines Sachverständigenvertrags kommen, werden darin alle Kosten und Leistungen detailliert aufgeführt und entsprechend verbindlich festgelegt.