Beruflicher Werdegang und Qualifikationen
2023 | Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim |
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seit 2021 | ehrenamtliche Gutachterin im Gutachterausschuss der Stadt Regensburg |
seit 2018 | freiberuflich tätig als zertifizierte Immobiliengutachterin |
2019 | Akkreditierung zum „World Recognized Valuer“ (WAVO WRV) |
2017 | Zertifizierung zur Immobiliengutachterin CIS HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch HypZert GmbH |
1998 – 2017 | Tätigkeit als Referentin in der privaten Immobilienfinanzierung sowie Risikobetreuung von gewerblichen Immobilienfinanzierungen mit Erstellung und Plausibilisierung von Markt- und Beleihungswertgutachten im Konzern der Landesbank Berlin AG in Berlin sowie ab 2016 in einer überregional tätigen Genossenschaftsbank in Regensburg |
2003 | Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK Berlin) |
2002 | bankinterne Qualifizierung zur Wertermittlung von Immobilien für eigengenutzte Immobilien und Standard-Renditeimmobilien bis zu einem Kreditrahmen von 1,5 Mio. EUR |
2001 | Geprüfte Bankfachwirtin (Frankfurt School of Finance / IHK) |
1997 | Abschluss der Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Berliner Bank AG |
1995 | Abitur |
Mitgliedschaften
- Mitglied im Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.
- Mitglied der Zertifizierungsstelle HypZert GmbH
Vereidigung
Von der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (z.B. Industrie- und Handelskammer) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität von Sachverständigen.
Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen. Rechtsgrundlagen sind § 36 GewO sowie die als Satzungsrecht ausgestalteten Sachverständigenordnungen der bestellenden Kammern, die einen umfassenden Pflichtenkatalog enthalten und dessen Einhaltung die bestellende Kammer als Aufsichtsbehörde überwacht.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung eine besondere Sachkunde, d.h. über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und eine persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft regelmäßig überprüft.
Zertifizierung nach ISO/IEC 17024
CIS HypZert F – durch die HypZert zertifizierte Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Somit kann sich zunächst jeder, der sich dafür geeignet hält, so bezeichnen und auf dem Markt tätig werden.
Neben der öffentlichen Bestellung gehört die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 mit zur höchsten Form des Nachweises der Kompetenz eines Immobiliensachverständigen / Immobiliengutachters. Diese erfordert fortlaufende Qualitätssicherung sowie mehrjährige Berufserfahrung.
Die Überwachung erfolgt durch die akkreditierte und unabhängige Zertifizierungsstelle, die HypZert GmbH.
Die HypZert GmbH ist eine Gesellschaft der Spitzenverbände der deutschen Finanzwirtschaft. Auf Grund der hohen Standards und der internationalen Anerkennung gilt die HypZert GmbH als führendes Unternehmen in Deutschland für die Personalzertifizierung nach ISO/IEC 17024. Seit 1996 werden durch sie Immobiliengutachter nach den anspruchsvollen und international anerkannten Kriterien der ISO/IEC 17024 zertifiziert und werden bei den Auftrag- und Arbeitgebern der Branche sehr geschätzt.
Als Voraussetzung für eine Zertifizierung werden einen hohen Ausbildungsstand, eine professionelle Arbeitsweise, langjährige Praxiserfahrung, die konsequente Einhaltung der Berufsgrundsätze sowie finanzwirtschaftliche Expertise erwartet.
Die von den Gutachter erbrachten Leistungen werden regelmäßig durch die Zertifizierungsstelle geprüft und evaluiert, z. B. durch Überwachung der Fortbildung, Überprüfung von Gutachten und der fachlichen Eignung durch Prüfungen in regelmäßigen Abständen.